Fragen, die uns häufig gestellt werden

"In welchem Alter sollte man eine kieferorthopädische Behandlung beginnen?"

Das ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Während bei einigen Fehlstellungen eine Therapie erst nach dem kompletten Zahnwechsel sinnvoll ist, so kann z.B. der Kieferorthopäde in manchen Fällen bereits beim Abgewöhnen eines Schnullers helfen. Um zu erkennen, ob eine Frühbehandlung oder eine funktionelle Behandlung notwendig ist, empfehlen wir zwischen dem 6. und 8. Lebensjahr ein Screening zur Überprüfung der Atmung, Sprache, Symmetrie sowie der Zahn- und Kieferentwicklung.

Für Erwachsene gilt: Auch im Alter können Fehlstellungen und ungünstige Bisslagen korrigiert werden.

"Ist eine kieferorthopädische Behandlung wirklich notwendig?"

Das kommt auf die Fehlstellung der Zähne bzw. des Kiefers an. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, rein kosmetische Behandlungen durchzuführen. Diese sind jedoch freiwillig und die Kosten hierfür müssen im Falle einer gesetzlichen Krankenversicherung zu 100% vom Patienten getragen werden.

In vielen Fallen besteht jedoch eine medizinische Notwendigkeit durch die vorhandenen Zahn – und/oder Kieferfehlstellung. Diese können unbehandelt – besonders im Wachstumsalter – die Entwicklung und das Wachstum wichtiger Strukturen beeinträchtigen.

"Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung?"

Kieferorthopädische Leistungen sind in Deutschland Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn eine bestimmte kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG – „Schwierigkeitsgrad“) erreicht wird, trägt die Krankenkasse die Kosten der Basisbehandlung. Voraussetzung für die Übernahme ist, dass die Krankenkasse den Behandlungsplan vor Beginn der Behandlung genehmigt.

"Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung?"

Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung sind abhängig vom Ausmaß der Zahnfehlstellung und von der geplanten Behandlung. In vielen Fällen werden die Kosten von Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen übernommen. Hierzu beraten wir Sie gerne individuell. Ein Beratungstermin in unserer Praxis ist absolut unverbindlich.

"Können auch im Erwachsenalter noch Zahnfehlstellungen behoben werden?"

Für eine sinnvolle Behandlung ist es nie zu spät! Auch im Erwachsenenalter können Zahn- oder Kieferfehlstellungen die Ursache für Kiefergelenksbeschwerden sein und sollten daher kieferorthopädisch behandelt werden. Natürlich führt dies auch zu einer Verbesserung des ästhetischen Erscheinungsbildes.

Ihr Anliegen war nicht dabei?

Gerne klären wir Ihre persönlichen Fragen in einer individuellen eine Erstberatung. Rufen Sie uns am besten noch heute an und vereinbaren Sie einen Termin für eine unverbindliche Erstberatung.

Tel.: 0751 18528770

Digital
& abdruckfrei

Wir arbeiten mit hochmodernen 3D-Scannern, die ohne „Hängen und Würgen“ in Kürze ein präzises 3D-Modell des Kiefers erstellen. Der lästige Abdrucklöffel gehört der Vergangenheit an.

Kurze
Wartezeiten

Ein ausgeklügeltes Zeitmanagement sowie ein gut eingespieltes Team sorgen für einen reibungslosen Arbeitsablauf und somit für eine schnelle Terminvergabe und kurze Wartezeiten.

Qualitäts-
Netzwerk

Aufgrund des regelmäßigen Austauschs mit erfahrenen Hausärzten, Logopäden, Osteopathen und Physiotherapeuten verfügen wir über ein sehr breites Netzwerk an Experten.

Adresse:

Ravensburger Straße 56
(Syrlin Quartier)
88250 Weingarten

So finden Sie uns im Haus:

Jetzt online buchen:

Tel.: 0751 / 18528770

Öffnungszeiten:

Montags bis Donnerstags
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitags
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Consent Management Platform von Real Cookie Banner